ACSI Touroperating B.V. | SunLodge
188 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen ACSI Touroperating BV, Geurdeland 9, 6673 DR Andelst, Niederlande mit seiner Marke SUNCAMP HOLIDAYS, der Webseite www.suncamp. de, nachfolgend„SUNCAMP“ genannt und dem Kunden und / oder Mitreisenden, nachfolgend„Kunde“ genannt. Diese AGB‘s werden somit Bestandteil des mit SUNCAMP geschlossenen Reisevertrages. Zur Vereinfachung werden alle angebotenen Unterkünfte (Stellplatz, Mobilheim, Bungalow, Chalet, Apartment, Ferienwohnung, Lodgezelt)„Mietobjekt“ genannt. 2. Abschluss des Reisevertrages 2.1 Die Beschreibungen und Abbildungen der Mietobjekte sind Grundlage für die vertraglichen Leistungen. Hierzu gehören auch die Informationen unter„Wissenswertes“ im Register„Allgemeine Information“. Bei Internetbuchungen gilt der Stand der Angaben zum Buchungszeitpunkt. Die ausgeschriebenen Preise sind für SUNCAMP bindend. SUNCAMP behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung des Reisepreises insbesondere aufgrund einer Änderung der für die betreffende Reise geltendenWechselkurse nach Veröffentlichung nach einer erfolgten Internetbuchung vorzunehmen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat Suncamp den Kunden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn SUNCAMP in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung von SUNCAMP über die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu machen. 2.2 Prospekte die nicht von SUNCAMP veröffentlicht sind, sind für SUNCAMP und deren Leistungspflicht nicht verbindlich. 2.3 Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per Internet, E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt: a.Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde SUNCAMP den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. b.Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch SUNCAMP zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine Reisebestätigung schriftlich oder in Textform übermitteln. Falls die Buchung durch den Kunden weniger als 7Werktage vor Belegungsbeginn erfolgt, ist SUNCAMP hierzu nicht verpflichtet. 2.4 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 3. Bezahlung/Sicherungsschein 3.1 Der Kunde erhält mit der Buchungsbestätigung den Suncamp Sicherungsschein gemäß § 651 k BGB. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist umgehend eine Anzahlung in Höhe von ca. 20% des Gesamtpreises der Rechnung an SUNCAMP zu entrichten. Die Prämie für die Reiserücktrittsversicherung, falls durch den Kunden abgeschlossen, wird mit der Anzahlung fällig. 3.2 Bucht der Kunde das Mietobjekt später als 45 Tage vor Reisebeginn, so ist der gesamte Reisepreis sofort nach Zugang der Rechnung beim Reisenden fällig 3.3 Die Restzahlung ist ohne nochmalige Aufforderung spätestens sechs Wochen vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen innerhalb von 4Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis bei Vertragsschluss, also mit Zusendung der Buchungsbestätigung, fällig. 3.4 Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Verzugssetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt dies SUNCAMP zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren. 4. Leistungen, Leistungsänderungen, Preise 4.1 Die Leistungen von SUNCAMP ergeben sich aus unseren Leistungsbeschreibungen und Preiskalkulationen auf der Internetseite www.suncamp.de bzw. aus den Angaben von SUNCAMP und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. SUNCAMP bemüht sich, Bilder und Leistungsbeschreibungen auf ihrer Internetseite stets fehlerfrei zu halten. Angesichts der großen Anzahl der Mietobjekte kann es jedoch zu fehlerhaften Angaben oder Darstellungen auf der Internetpräsenz kommen. SUNCAMP behält sich daher das Recht vor, solche Fehler zu korrigieren. Änderungen der Internetpräsenz bleiben vorbehalten. 4.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur zulässig, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vertraglich zugesagten Leistungen nicht beeinträchtigen. 4.3 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 4.4 SUNCAMP ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes zu informieren. 4.5 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung hat der Kunde das Recht, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde zurück, werden bereits erfolgte Zahlungen umgehend erstattet. Alternativ kann der Kunde die Zurverfügungstellung eines mindestens gleichwertigen Mietobjektes verlangen, wenn SUNCAMP in der Lage ist, ein solches ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach unserer Mitteilung über die Änderung der Reise uns gegenüber geltend zu machen. 5. Rücktritt durch den Kunden 5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Buchung zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich oder mündlich während der Bürozeiten von SUNCAMP erfolgen. Maßgebend für die Stornofrist ist der Termin der erstgebuchten Leistung. 5.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert SUNCAMP den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann SUNCAMP, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. 5.3 SUNCAMP hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet: bis zum 43. Tag (inkl.) vor Anreise: 20% vom 42. Tag (inkl.) bis zum 29. Tag (inkl.) vor Anreise: 60% vom 28. Tag (inkl.) bis zumVortag der Anreise: 80% am Anreisetag und bei Nichtanreise: 90% 5.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, SUNCAMP nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. 5.5 SUNCAMP behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit SUNCAMP nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist SUNCAMP verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 5.6 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. 5.7 Wir weisen darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 312 ff. BGB für die angebotenen Leistungen kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gelten. 6. Umbuchung 6.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziel, des Mietobjekts incl. Nebenleistungen und der Personenzahl besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann SUNCAMP bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben. Bis zur ersten Stornierungsstufe gemäß Ziffer 5.3 beträgt das Umbuchungsentgelt € 50,- pro Kunde. 6.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 5.2 bis 5.5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen 7. Nicht in Anspruch genommene Leistung 7.1 Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. 7.2 SUNCAMP wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Allgemeine Reisebedingungen
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