ACSI Campingreisen 2021

tive Kriterien berücksichtigt, die das Alternativangebot umfasst, wie u.a.: • Die Lage der Unterkunft am Bestimmungsort; • Die Art und Klasse der Unterkunft; • Die Einrichtungen, die die Unterkunft außerdem bietet. Bei dieser Bewertung wird auch berücksichtigt: • Die Zusammensetzung der Reisegesellschaft; • Die Eigenschaften des/der Reisenden, die ACSI Campingreisen bekannt und von ACSI Camping- reisen bestätigt sind, einschließlich der durch den Hauptbuchenden gemeldeten sowie von ACSI Campingreisen akzeptierten und festgehaltenen persönlichen Umstände. 7.5. Sie dürfen einen Mangel selbst beheben und haben Anspruch auf Ersatz der in diesem Zusammenhang erforderlichen Aufwendungen, wenn: a. Sie ACSI Campingreisen rechtzeitig darüber informiert haben, dass die Reise nicht entsprechend Ihren Erwartungen durchgeführt wird, und dass ACSI Campingreisen diesen Mangel nicht innerhalb einer von Ihnen gesetzten angemessenen Frist behebt, oder wenn ACSI Campingreisen anzeigt, dass er den Mangel nicht beheben kann. b. Der Mangel ist unverzüglich zu beheben. 7.6. Wenn der Mangel erhebliche Folgen für die Durch- führung der Reise hat und ACSI Campingreisen diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben hat, können Sie den Vertrag kostenfrei kündigen. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf Schadenersatz und/oder Preisminderung. Ist in Ihrer Reise die Personenbeför- derung inbegriffen, gilt dies unbeschadet Ihres Rechts auf kostenlose Rückführung mit einem gleichwertigen Beförderungsdienst. 7.7. Die Haftung von ACSI Campingreisen für von Ihnen erlittene Schäden ist auf das Dreifache des Reisepreises begrenzt, es sei denn, ACSI Campingrei- sen hat vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt. ACSI Campingreisen kann seine Haftung für Schäden, die auf Personenschäden des Reisenden beruhen, nicht ausschließen oder beschränken. 7.8. ACSI Campingreisen haftet nicht für die Nichterfüllung einer Verpflichtung, wenn sie auf Sie selbst zurück- zuführen ist, eine Folge ist von unvermeidlichen und außergewöhnlichen Umständen ist oder durch einen Dritten verursacht wurde, der von ACSI Campingreisen nicht mit der Erbringung der Reiseleistungen beauf- tragt wurde. 7.9. Unterliegt eine im Reisevertrag inbegriffene Dienst- leistung einem Abkommen oder einer Verordnung der EU, so kann sich ACSI Campingreisen auf einen Haftungsausschluss oder eine Haftungsbeschränkung berufen, die dieses Abkommen oder diese Verordnung einem Dienstleister als solchem gewährt oder genehmigt. Im Falle einer Kumulierung von Schade- nersatzforderungen oder Preisminderungen wie in diesem Artikel genannt kann ACSI Campingreisen die Schadensersatzsummen miteinander verrechnen. Artikel8– IhreRechte 8.1. Substitution 8.1.1. Sie können ACSI Campingreisen bitten, Sie durch eine andere Person ersetzen zu lassen. Dafür gelten die folgenden Bedingungen: • Der andere erfüllt alle auf den Vertrag anwendba- ren Bedingungen und • Sie haben den Antrag bis spätestens 7 Kalender- tage vor der Abreise in einer vorab von ACSI Cam- pingreisen mitgeteilten Form einzureichen, und in jedem Fall so rechtzeitig, dass ACSI Campingreisen die erforderlichen Maßnahmen und Formalitäten noch durchführen kann. • Die Bedingungen der an der Vertragserfüllung beteiligten Dienstleister schließen eine solche Ersatzperson nicht aus. 8.1.2. Der Antragsteller, Sie und Ihre Ersatzperson haften gesamtschuldnerisch gegenüber ACSI Camping- reisen für die Zahlung des noch fälligen Teils des Reisepreises, der Änderungsgebühren, Zuschläge und sonstiger Kosten, die sich aus der Substitution des Reisenden ergeben. 8.1.3. ACSI Campingreisen gibt Ihnen auf Wunsch Einblick in diese Kosten und stellt Ihnen auf Wunsch Unterlagen zur Verfügung, aus denen die Kosten ersichtlich sind. 8.2. Reiseunterlagen 8.2.1. ACSI Campingreisen gibt in der Bestätigung an, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form er Ihnen die Reiseunterlagen zur Verfügung stellt. 8.2.2. Wenn Sie Ihre Reiseunterlagen nicht bis zum von ACSI Campingreisen angegebenen Zeitpunkt, spätestens jedoch 5 Werktage vor Reiseantritt erhalten haben, sollten Sie dies ACSI Campingreisen oder dem Händ- ler unverzüglich mitteilen. 8.3. Garantie bei Zahlungsunfähigkeit 8.3.1. Ist ACSI Campingreisen wegen Zahlungsunfähigkeit nicht mehr in der Lage, seinen Verpflichtungen nachzukommen, wird die Durchführung der Reise durch eine andere Partei übernommen oder aber für die Rückerstattung des Reisepreises oder, wenn die Reise bereits teilweise in Anspruch genommen wurde, eines anteiligen Teiles der Reise gesorgt. 8.3.2. Wenn die Pauschalreise die Personenbeförderung beinhaltet, gilt diese Garantie auch für Ihre Rückfüh- rung. Die Garantie deckt in jedem Fall die berech- tigten, vorhersehbaren Kosten ab, einschließlich der Finanzierung der Unterkunft bis zur eventuellen Rückführung und der bereits ganz oder teilweise (im Voraus) gezahlten Reisekosten gemäß den Garantie- bedingungen des jeweiligen Garantiefonds. 8.3.3. ACSI Campingreisen leistet diese Garantie durch Beitritt zur „Stichting Garantiefonds Reisgelden (SGR)“ oder zu einem anderen von ANVR genehmigten Garantiefonds. Vor Abschluss des Reisevertrages teilt ACSI Campingreisen mit, wie und unter welchen Bedingungen er als Veranstalter diese Garantie übernommen hat. Artikel9–WennSiestornieren 9.1. Sie können den Reisevertrag vor Beginn der Pauschal- reise stornieren. Bei einer solchen Stornierung sind Sie verpflichtet, dem Veranstalter ACSI Campingreisen den Schaden zu ersetzen, der ihm durch die Stornierung entstanden ist. Dieser Schaden beträgt maximal den kompletten Reisepreis. 9.2. Sofern ACSI Campingreisen nichts anderes mit Ihnen vereinbart hat, gelten die nachstehend vereinbarten Prozentsätze (Schadenspauschale) auf der Grundlage des Zeitpunktes der Stornierung, der zu erwarten- den Kostenersparnis und der Einnahmen, die ACSI Campingreisen aus demWeiterverkauf der stornierten Reise erzielt, zuzüglich eventuell anfallenden Reservie- rungskosten: * Bei Stornierung bis zum 42. Kalendertag (exkl.) vor Abreisetag: die Anzahlung, jedoch nicht mehr als 35 % des Reisepreises; * Bei Stornierung ab dem 42. Kalendertag (inkl.) bis zum 28. Kalendertag (exkl.) vor Abreisetag: 35 % des Reisepreises; * Bei Stornierung ab dem 28. Kalendertag (inkl.) bis zum 21. Kalendertag (exkl.) vor Abreisetag: 40 % des Reisepreises; * Bei Stornierung ab dem 21. Kalendertag (inkl.) bis zum 14. Kalendertag (exkl.) vor Abreisetag: 50 % des Reisepreises; * Bei Stornierung ab dem 14. Kalendertag (inkl.) bis zum 5. Kalendertag (exkl.) vor Abreisetag: 75 % des Reisepreises; * Bei Stornierung ab dem 5. Kalendertag (inkl.) bis zum Abreisetag: 90 % des Reisepreises; * Bei Stornierung am Abreisetag oder später: 95 % des Reisepreises. Unter Reisepreis versteht man in diesem Zusammen- hang den vom oder im Auftrag von ACSI Campingrei- sen veröffentlichten Preis ohne Reservierungskosten oder Versicherungsprämien. 9.3. Wenn Sie Ihren Reisevertrag stornieren, sind Sie zur Zahlung dieser Stornogebühr verpflichtet. Sind keine festen Stornokosten vereinbart, hat ACSI Campingrei- sen auf Anfrage des Reisenden eine Begründung für die in Rechnung gestellten Stornokosten beizubringen. 9.4. Besteht eine Reise aus verschiedenen Teilen, für die unterschiedliche Stornobedingungen gelten, sind die für jeden Teil geltenden spezifischen Bedingungen des Dienstleisters gültig. Spätestens bei Buchung gibt ACSI Campingreisen an, ob für Teile der Reise gesonderte Stornobedingungen gelten. 9.5. Kündigt ein Reisender einer Reisegruppe seinen Anteil an einem Reisevertrag für einen gemeinsamen Aufent- halt in einem Hotel, einer Wohnung, einem Ferienhaus oder einer anderen Unterkunft, werden Stornokosten fällig. ACSI Campingreisen berechnet diese Kosten auf der Grundlage der Bestimmungen im folgenden Absatz. 9.6. Wenn zur Personenzahl der verbleibenden Reise- gruppe passende Zimmer in der Preistabelle dieser Unterkunft zur Verfügung stehen, schlägt ACSI Cam- pingreisen eine zur verbleibenden Reisegruppengröße passende, geänderte Möglichkeit der Unterbringung für den gleichen Zeitraum und in derselben Unterkunft vor. Für den/die oben genannten Reisenden ändert sich der Reisepreis gemäß der Preistabelle. Für die Zahlung des geänderten Reisepreises gelten die üblichen von ACSI Campingreisen gehandhabten Regeln. Ist das Änderungsangebot nicht möglich oder akzeptieren es die Reisenden nicht, wird der Vertrag für alle Reisenden hinfällig und es wird allen Reisenden eine Stornoge- bühr in Rechnung gestellt. 9.7. Der Gesamtbetrag an Stornogebühren und geänderten Reisebeträgen übersteigt nicht den Gesamtbetrag für die ursprünglichen Reisenden. Eine eventuelle Überzahlung im Vergleich zum neuen Reisepreis wird von ACSI Campingreisen entsprechend verrechnet. 9.8. Stornierungen an arbeitsfreien Tagen gelten als am nächsten Werktag bei ACSI Campingreisen einge- gangen. Stornierungen außerhalb der Bürozeiten, jedoch an einemWerktag vor den Öffnungszeiten, gelten als an diesemWerktag bei ACSI Campingreisen eingegangen. Stornierungen außerhalb der Bürozeiten nach Büroschluss gelten als am nächsten Werktag bei ACSI Campingreisen eingegangen. 9.9. Treten am Bestimmungsort oder in unmittelbarer Nähe unvermeidliche und außergewöhnliche Umstände ein, die die Durchführung der Reise wesentlich beeinflussen, und hat die Reise noch nicht begonnen, können Sie den Vertrag kostenlos stornieren und ACSI Campingreisen erstattet alle vorausbezahlten Beträge. In diesem Fall haben Sie keinen Anspruch auf Schade- nersatz. 9.10. Bei Reisen in ein Gebiet, für das von der niederländi- schen Katastrophenkommission des Calamiteitenfonds (niederländische Versicherung für Katastrophenfälle) eine Katastrophe konstatiert wurde, wird von einer wie im vorigen Absatz beschriebenen Situation ausgegangen. Sie können Ihre Buchung dann ab drei (3) Kalendertagen vor Reiseantritt kostenlos stornieren oder, wenn möglich und erwünscht, umbuchen. Artikel10–Bezahlung 10.1. Vor Abschluss des Reisevertrages erhalten Sie von ACSI Campingreisen die Information, wann der Reisepreis (vollständig) bezahlt sein muss. ACSI Campingreisen kann eine Anzahlung verlangen. Er hat die Höhe der Anzahlung vor oder bei Abschluss des Reisevertrages bekannt zu geben. Wenn Sie Ihre finanziellen Verpflichtungen zum von ACSI Camping- reisen angegebenen Zeitpunkt nicht erfüllt haben, sind Sie von Rechts wegen in Zahlungsverzug. 10.2. Bei Zahlungsverzug wird ACSI Campingreisen oder jemand in seinem Namen Ihnen eine Mahnung mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen schicken, in der Sie Ihren Verpflichtungen noch immer nachkommen können. Sie werden darauf hingewiesen, dass – wenn Sie dann noch nicht zahlen – der Vertrag ab diesem Datum als storniert gilt. Bereits bezahlte Beträge werden von ACSI Campingreisen auf die Stornoge- bühren angerechnet. Wenn das Abreisedatum innerhalb dieser 14 Tage liegt, haben Sie den vollen Reisepreis spätestens 24 Stunden vor dem Abreiseda- tum zu zahlen.´ 10.3. Wenn Sie nicht rechtzeitig bezahlt haben, schulden Sie ACSI Campingreisen ab Verzugsdatum die gesetzlichen Zinsen auf den fälligen Betrag. Gemäß Absatz 4 dieses Artikels Sie haben Sie nach einer Anmahnung auch die außergerichtlichen Inkassokos- ten zu zahlen. 10.4. Die außergerichtlichen Kosten betragen maximal 15 % bei einem Reisepreis von bis zu 2.500 €; 10 % auf die folgenden 2.500 €; 5 % auf die folgenden 5.000 € und 1 % auf den Restbetrag, ausgehend von einer Mindestgebühr in Höhe von 40 €. Der Reiseveran- stalter kann von den angegebenen Beträgen und Prozentsätzen zu Ihrem Vorteil abweichen. Artikel11– IhreweiterenVerpflichtungen 11.1. Sie sind verpflichtet, alle Anweisungen von ACSI Cam- pingreisen zu befolgen und haften für Schäden, die durch Ihr Verhalten, welches anhand des Verhaltens eines korrekten Reisenden gemessen wird, verursacht werden. 11.2. Wenn Sie eine derartige Störung oder Belästigung verursachen oder verursachen können, dass die ordnungsgemäße Erfüllung des Reisevertrages dadurch erschwert wird oder erschwert werden könnte, kann ACSI Campingreisen Sie von der (weiteren) Fortsetzung der Reise ausschließen, wenn Sie nicht berechtigterweise verlangen können, dass ACSI Campingreisen den Vertrag weiterhin erfüllt. Die daraus resultierenden Kosten gehen zu Ihren Lasten. 11.3. Sie sind verpflichtet, jeglichen eventuellen Schaden durch Ihre Person zu vermeiden und so weit wie möglich zu begrenzen. 11.4. Sie sollten spätestens 24 Stunden vor der angegebe- nen Abfahrtszeit der Rückreise die genaue Abfahrts- zeit überprüfen. Artikel12–Beschwerden (Verfahrensweise) WährendderReise 12.1. Unbeschadet des Artikels 7 werden Sie eventuelle Beschwerden zur Durchführung des Vertrages unver- züglich vor Ort melden, damit eine Lösung gefunden werden kann. Dazu sollten Sie – in dieser Reihenfolge – Meldung machen bei: 1. dem betreffenden Dienstleister; 2. dem Reiseleiter oder, falls dieser nicht anwesend oder erreichbar ist, 3. ACSI Campingreisen. 12.2. Wenn der Mangel nicht behoben wird und dieser die Qualität der Reise beeinträchtigt, haben Sie dies in jedem Fall unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, dem Veranstalter in den Niederlanden zu melden. 12.3. Wird ein Mangel vor Ort nicht zufriedenstellend behoben, sorgt ACSI Campingreisen für eine Mög- lichkeit, diesen Mangel in Form einer Reklamation (Reklamationsbericht) zu registrieren. 12.4. ACSI Campingreisen informiert Sie über die vor Ort einzuhaltende Vorgehensweise, die Kontaktdaten und die Erreichbarkeit der betreffenden Personen. 12.5. Wenn Sie der Meldepflicht nicht nachkommen und/ oder die Registrierung der Reklamation nicht in der von ACSI Campingreisen angegebenen Weise erfolgt und dem Dienstleister oder ACSI Campingreisen daher keine Gelegenheit zur Behebung des Mangels gegeben wurde, können Sie jegliche möglichen Ansprüche auf Schadenersatz Ihrerseits (ganz oder teilweise) verwirken. NachderReise 12.6. Wenn der Grund für Ihre Beschwerde nicht zu Ihrer Zufriedenheit gelöst wird, sollten Sie die Beschwerde so schnell wie möglich einreichen, spätestens jedoch zwei Monate nach Beendigung der Reise (oder der erhaltenen Dienstleistung) bzw. bei nicht stat- tgefundener Reise nach dem ursprünglich geplanten Abreisedatum. Wenn eine Kopie des Beschwerdebe- richts vorliegt, legen Sie ihn bitte Ihrer Meldung bei. 12.7. Betrifft die Beschwerde den Abschluss eines Vertrages, sollten Sie diese Beschwerde so schnell wie möglich bei der Buchungsstelle einreichen, spä- testens jedoch zwei Monate, nachdem Sie von dem der Beschwerde zugrunde liegenden Sachverhalt erfahren haben. 12.8. Wenn Sie Ihre Beschwerde nicht rechtzeitig einrei- chen, kann ACSI Campingreisen beschließen, diese nicht zu bearbeiten, es sei denn, es trifft Sie berechtig- terweise keine Schuld an der Verzögerung. 12.9. ACSI Campingreisen wird Ihnen innerhalb eines Monats nach Erhalt der Beschwerde eine inhaltliche Antwort geben. Artikel13–Rechtsstreitigkeiten 13.1. Wenn Ihre Beschwerde nicht zu Ihrer Zufriedenheit gelöst wird oder Sie keine diesbezügliche Abhilfe erhalten, können Sie, falls gewünscht, spätestens innerhalb von vierundzwanzig (24) Monaten nach Ein- reichung Ihrer Beschwerde bei ACSI Campingreisen den Streitfall bei der folgenden Schlichtungskommis- sion einreichen: Geschillencommissie Reizen, Postfach 90600, 2509 LP Den Haag, Niederlande (www.dege- schillencommissie.nl ). Die Kommission behandelt nur Beschwerden von natürlichen Personen. 13.2. Die Schlichtungskommission fällt ein Urteil gemäß den diesbezüglich festgelegten Regeln in den Reisebestimmungen. Die Entscheidung der Schlicht- ungskommission erfolgt in Form einer verbindlichen Empfehlung an beide Parteien. Sie sind verpflichtet, für die Bearbeitung eines Rechtsfalls eine Gebühr zu zahlen. 13.3. Alle Ansprüche erlöschen zwei Jahre nach Beendi- gung der Reise bzw. zwei Jahre nach dem ursprüngli- chen Abreisedatum der nicht stattgefundenen Reise. 13.4. Wenn Sie das im vorigen Absatz genannte verbind- liche Empfehlungsverfahren nicht in Anspruch nehmen wollen, haben Sie das Recht, sich an das zuständige Gericht zu wenden. 13.5. Für die auf der Grundlage dieser Reisebestimmungen geschlossenen, geänderten oder ergänzten Verträge gilt niederländisches Recht, sofern nicht aufgrund zwingender Vorschriften anderes Recht gilt. 13.6. Für die Erörterung dieser Streitfälle ist ausschließ- lich ein niederländisches Gericht zuständig, es sei denn, ein anderes Gericht ist aufgrund zwingender Vorschriften zuständig. Artikel14–Erfüllungsgarantie 14.1. Der ANVR garantiert, dass seine Mitglieder den verbindlichen Empfehlungen der obengenannten Schlichtungskommission entsprechen, es sei denn, das Mitglied reicht dem Gericht die verbindliche Emp- fehlung innerhalb von zwei Monaten nach dessen Versendung zur Aufhebung ein. Diese Garantie gilt wieder, wenn die verbindliche Empfehlung nach Prü- fung durch das Gericht bestätigt wurde und das diese Garantie belegende Urteil rechtskräftig geworden ist. 14.2. Die Garantie der ANVR ist auf 10.000,- € pro verbindli- cher Empfehlung begrenzt. Die ANVR gewährt diese Garantie unter der Bedingung, dass Sie im Falle von dessen Inanspruchnahme Ihren Anspruch aufgrund der verbindlichen Empfehlung bis zummaximal ausgezahlten Betrag gleichzeitig mit der Anerken- nung der Erfüllungsgarantie an die ANVR übertragen (abtreten). 14.3. Die ANVR gibt keine Erfüllungsgarantie, bevor der Streitfall in einer Sitzung der Schlichtungskommission geprüft wurde und keine endgültige Entscheidung getroffen wurde sowie eine der folgenden Situatio- nen vorliegt: • demMitglied ein Zahlungsaufschub gewährt wurde; oder • das Mitglied für bankrott erklärt wurde; oder • die Geschäftstätigkeit des Mitglieds de facto beendet ist. Letzteres wird durch das Datum der Eintragung der Geschäftsaufgabe in das Handelsregister oder durch ein früheres Datum bestimmt, für das die ANVR plau- sibel nachweisen kann, dass die Geschäftstätigkeit de facto eingestellt war. 14.4. Die Anwendung der Erfüllungsgarantie setzt voraus, dass Sie sich darauf berufen, indem Sie sich schriftlich an die ANVR (www.anvr.nl ) wenden.

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