ACSI Campingreisen 2021

A C S I C a m p i n g r e i s e n G e s c h ä f t s b e d i n g u n g e n Wir sind der Organisator der von Ihnen bei uns gebuchten und hiermit bestätigten Pauschalreise. Für diese Pauschal- reise gelten die ANVR-Reisebedingungen sowie unsere ergänzenden ACSI Campingreisen-Geschäftsbedingungen. Wenn sich die Reise aus Reiseleistungen verschiedener Dienstleister zusammensetzt, gelten zusätzlich die Geschäftsbedingungen dieser Dienstleister, die jedoch nicht die ANVR-Reisebedingungen oder die gesetzlichen Ansprü- chebeeinträchtigendürfen.WennergänzendeGeschäftsbe- dingungen gelten, werden wir dies ausdrücklich angeben. Sie können die ANVR-Reisebedingungen auf www.anvr. nl/reisebestimmungen.pdf und unsere ergänzenden Geschäftsbedingungen auf https://www.acsicampingreisen . de/allgemeine-informationen/allgemeine-reisebedingun- gen/ sowie auf www.anvr.nl/touroperatorvoorwaarden/ touroperatorvoorwaarden.aspx finden. Wir sind Mitglied der Stiftung „Stichting Garantiefonds Reisgelden“ (SGR), daher findet auch die Garantieregelung der SGR Anwendung. Sie können diese auf www.sgr.nl kontrollieren. Sollten wir und/oder ein bei der SGR angeschlossener Dienstleister zahlungsunfähig werden, können Sie, sofern und soweit die Regelung dies vorsieht - die Garantieregelung in Anspruch nehmen (www.sgr.nl/garantieregeling ). Für die von (niederländischen) Fluggesellschaften, Bahn-, Fähr- und Busunternehmen durchgeführten Beförderungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Verkehrsgesell- schaften. Diese Geschäftsbedingungen haben Sie erhalten, sie sind auf ihren Webseiten zu finden oder auf www.anvr. nl/vervoersvoorwaarden nachzulesen. Sofern dies für eine ordnungsgemäße Einhaltung dieses Reisevertrages erfor- derlich sein sollte, übermitteln wir Ihre Daten an den/die Dienstleister. Wenn Sie dies nicht möchten, können Sie uns dies mitteilen. Wir haften in diesem Fall jedoch nicht, wenn diese Dienstleistungen aufgrund der fehlenden Daten nicht oder nicht korrekt erbracht werden können. Gesetzliche Informationen Die Ihnen angebotene Kombination aus Reiseleistungen ist eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle für Pauschalreisen geltenden EU- Rechte in Anspruch nehmen. Wir tragen die vollständige Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Wir verfügen auch über den gesetzlichen Pflichtschutz, um Ihnen den Preis zu erstatten und, sofern die Beförderung zur Pauschalreise gehört, im Falle unserer Insolvenz Ihre Rückreise zu gewährleisten. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 - Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. - Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. - Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. - Die Reisenden können die Pauschalreise — innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten— auf eine andere Person übertragen. - Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseverans- talter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. - Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsge- bühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umstän- den auf eine Entschädigung. - Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwie- gende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschal- reise voraussichtlich beeinträchtigen. - Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. - Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemes- sene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. - Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/ oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. - Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. - Sofern die Insolvenz des Organisators oder, sofern zutref- fend, des Weiterverkäufers nach Beginn der Pauschalreise eintritt und die Beförderung in der Pauschalreise enthal- ten ist, wird die Rückreise des Reisenden gewährleistet. Wir haben bei der in der Buchungsbestätigung genannten Organisation einen Insolvenzschutz abgeschlossen. Können Dienstleistungen aufgrund unserer Insolvenz nicht erbracht werden, können Reisende Kontakt mit dieser Organisation aufnehmen. Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Formwww. anvr.nl/nationaalrecht.pdf (nur in Niederländisch). Artikel1–Einleitung 1.1. Diese Reisebestimmungen gelten für Pauschalreisever- träge, die ACSI Campingreisen mit Ihnen als Reisenden schließt. 1.2. ACSI Campingreisen kann diese Reisebestimmungen auch auf einzelne Reiseleistungen wie Unterkunft, Autovermietung und Pendelbusreisen anwenden. ACSI Campingreisen wird dies dann ausdrücklich im Angebot angeben. 1.3. Als Reisender haben Sie das Recht, den Reisevertrag innerhalb von 3 Werktagen nach Vertragsabschluss kostenlos und ohne Angabe von Gründen zu stornie- ren, es sei denn, der Veranstalter hat dieses Recht in seinem Angebot und seiner Bestätigung durch den Zusatz „definitive Buchung“ ausdrücklich ausgeschlos- sen. Mit dem Reisenden ist hier ausschließlich der Hauptbuchende / die registrierte Person gemeint. Sie haben kein Widerrufsrecht, wenn Sie den Pauschal- reisevertrag innerhalb von 6 Wochen vor Reiseantritt abschließen und auch nicht bei so genannten „Kreuz- fahrten“. 1.4. Arbeitstage: Montag bis Freitag von 8:30 bis 17:00 Uhr und Samstag von 09:00 bis 16:30 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage der Niederlande, sofern der Händler nicht ausdrücklich etwas anderes angibt. Artikel2– InformationenvonACSICampingreisen 2.1. ACSI Campingreisen oder der im Namen des Veran- stalters agierende Wiederverkäufer hat Ihnen vor Abschluss dieses Vertrages die gesetzlich vorgeschrie- benen Standardinformationen ausgehändigt und Sie über die wesentlichen Merkmale der angebotenen Reisedienstleistungen informiert. 2.2. ACSI Campingreisen kann den Abschluss des Pauschal- reisevertrages von dem Abschluss einer Reisever- sicherung abhängig machen und von Ihnen einen entsprechenden Nachweis darüber verlangen. 2.3. ACSI Campingreisen ist nicht verantwortlich für allge- meine Informationen in Fotos, Prospekten, Anzeigen, Websites und anderen Informationsträgern, sofern diese von Dritten erstellt oder veröffentlicht wurden. 2.4. Ist das Angebot von ACSI Campingreisen online, gelten die online angegebenen Informationen als Vertragsbe- standteil, sofern im Angebot nichts anderes angege- ben ist. Das Online-Angebot eines Veranstalters kann sich schnell ändern. Wenn Sie später genau nachweisen wollen, was das Angebot genau enthielt, sollten Sie bei Buchung einen Screenshot vom Bildschirmmachen, der das Angebot des Veranstalters zeigt. 2.5. Unbeschadet dessen bleiben Sie für die Einholung zusätzlicher Informationen über Reisepassbestimmun- gen und Visumspflicht bei den betreffenden Behörden verantwortlich und Sie haben sich rechtzeitig vor der Abreise zu vergewissern, dass die zuvor eingeholten Informationen sich in der Zwischenzeit nicht geändert haben. 2.6. Im Falle von Luftverkehr hat der Händler Sie über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens zu informieren, sobald diese ACSI Campingreisen bekannt ist. Die endgültigen Abflug bzw. Abfahrts- sowie Ankunftszeiten für die einzelnen Beförderungsstrec- ken der Reise sind spätestens in den Reiseunterlagen anzugeben. Artikel3– IhreAngaben 3.1. Sie werden rechtzeitig vor Vertragsabschluss alle Angaben zu Ihrer Person und zu allen von Ihnen angemeldeten Reisenden zur Verfügung stellen, die für den Abschluss oder die Erfüllung des Vertrages von Bedeutung sein können. Dazu werden mindestens Ihre Handynummer(n) und Ihre E-Mail-Adresse(n) benötigt. 3.2. Sie sollten Angaben bezüglich Ihrer eigenen körper- lichen und geistigen Verfassung sowie der durch Sie angemeldeten Mitreisenden machen, sofern diese für die ordnungsgemäße Durchführung der Reise wichtig sein können. 3.3. Wenn Sie Ihrer Informationspflicht nicht nachkommen, kann dies dazu führen, dass ACSI Campingreisen oder eine in seinem Namen handelnde Person Sie und Ihre eventuellen Mitreisenden von der (weiteren) Teilnahme an der Reise ausschließt. In diesem Fall wird Ihnen ACSI Campingreisen alle dafür anfallenden Kosten in Rechnung stellen. 3.4. Sie können ACSI Campingreisen auffordern, das Reiseangebot aus medizinischen und anderen Gründen zu ändern. Falls damit Kosten verbunden sind, wird Ihnen ACSI Campingreisen diese mitteilen. ACSI Campingreisen ist nicht verpflichtet, einer solchen Aufforderung nachzukommen. Kommt der Veranstalter der Aufforderung jedoch nach, sind Sie verpflichtet, die mit der Änderung verbundenen Kosten zu erstatten. Artikel4–Bestätigung/StornierungdurchACSI Campingreisen 4.1. Wenn Sie das Angebot von ACSI Campingreisen einsch- ließlich der jeweils für gültig erklärten Bestimmungen und der erhaltenen, gesetzlich vorgeschriebenen Informationen annehmen, wird der Vertrag wirksam. Bei oder unmittelbar nach Vertragsabschluss erhalten Sie eine Bestätigung und/oder Rechnung. 4.2. Bei telefonisch abgeschlossenen Pauschalreisever- trägen sind Sie erst dann an den Vertrag gebunden, wenn ACSI Campingreisen die Reise bestätigt hat. Diese Bestätigung sollte vorzugsweise schriftlich (per Post oder E-Mail) erfolgen. Wenn Sie eine (An-)Zahlung leisten, dient diese in jedem Fall als Nachweis, dass Sie das Angebot von ACSI Campingreisen angenommen haben. 4.3. ACSI Campingreisen kann den Reisevertrag innerhalb der im Angebot genannten Frist stornieren, wenn die Teilnehmerzahl unter der vor der Buchung angegebe- nen Mindestteilnehmerzahl liegt. ACSI Campingreisen wird Sie spätestens 6 Wochen vor Beginn darüber informieren. Wenn Sie bereits (An-)Zahlungen geleistet haben, zahlt ACSI Campingreisen diese innerhalb der in Artikel 4.5 genannten Frist zurück. 4.4. Das Angebot von ACSI Campingreisen ist unverbind- lich. Bei Bedarf kann er das Angebot auch nach Ihrer Annahme des Angebots und dessen eventueller Bestätigung widerrufen. ACSI Campingreisen muss den Widerruf so schnell wie möglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 24 Stunden (bei Reisen nach Europa und in die Mittelmeerländer) bzw. innerhalb von 48 Stunden (bei Reisen zu anderen Zielen) ab dem Tag der Annahme unter Angabe von Gründen vornehmen. Wenn Sie das Angebot amWochenende annehmen, beginnt die Widerrufsfrist von ACSI Campingreisen am Sonntagabend umMitternacht, es sei denn, es folgt ein gesetzlicher Feiertag, in dem Fall beginnt die Wider- rufsfrist umMitternacht dieses letzten Feiertags. 4.5. In allen Fällen, in denen Sie Anspruch auf Rückerstatt- ung bereits geleisteter Zahlungen haben, wird ACSI Campingreisen dies unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Entstehen des Anspruchs auf Rückerstattung ausführen. 4.6. DerReiseveranstalter istnichtanoffenkundige Irrtümer und/oder Fehler gebunden. Solche Fehler und Irrtümer sind oder sollten auf den ersten Blick – aus Sicht eines Durchschnittsreisenden – als solche erkennbar sein. Artikel5–ÄnderungendurchACSICampingreisen 5.1. ACSI Campingreisen hat das Recht, den Reisevertrag zu ändern, wenn es sich um geringfügige Änderungen handelt und er Sie deutlich, verständlich und auf unübersehbare Weise rechtzeitig darüber informiert hat. Sie können diese Änderung nicht ablehnen. 5.2. Ist ACSI Campingreisen verpflichtet, vor Reiseantritt eine wesentliche Änderung vorzunehmen, wird er Sie darüber deutlich und verständlich informieren und sich bei Ihnen erkundigen, ob Sie die vorgeschlage- nen Änderungen akzeptieren oder den Reisevertrag kostenlos stornieren möchten. Führen die Änderungen zu einer Minderung der Qualität oder zu einer Kostenminderung für die Pauschalreise, so hat ACSI Campingreisen gleichzeitig einen entsprechenden Vorschlag zur Minderung des Reisepreises zu unterbrei- ten. Unter wesentlichen Änderungen sind Änderungen der in Artikel 2.1 genannten Hauptmerkmale der Reisedienstleistungen zu verstehen. 5.3. Bei Reisen, die 14 Tage oder später nach Bekanntgabe der im vorangehenden Absatz genannten Änderung beginnen, haben Sie ACSI Campingreisen Ihre Entscheidung spätestens 48 Stunden nach Erhalt der Mitteilung mitzuteilen. Bei Reisen, die innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der im vorangehenden Absatz genannten Änderung beginnen, haben Sie ACSI Campingreisen Ihre Entscheidung unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb von 24 Stunden mitzuteilen. Wenn Sie Ihre Entscheidung nicht innerhalb der gesetz- ten Frist mitteilen, wird davon ausgegangen, dass Sie die Änderungen akzeptiert haben. 5.4. ACSI Campingreisen hat bis 20 Tage vor Reiseantritt das Recht, den Reisepreis um bis zu 8 % zu erhöhen, jedoch nur, wenn dies geschieht aufgrund von: • Erhöhung der Treibstoffkosten oder; • Erhöhung der Preise von anderen Energiequellen oder; • Erhöhung der Steuern oder; • Erhöhung der Gebühren für die im Vertrag enthaltenen Reiseleistungen, die von Dritten, die nicht unmittelbar an der Durchführung des Vertrags beteiligt sind, erhoben werden, einschließlich Fremdenverkehrssteuern, Landegebühren sowie Abflug- oder Ankunftssteuern in Häfen und/oder Flughäfen. ACSI Campingreisen kann in seinen Zusatzbedingun- gen aufnehmen, dass er sich das Recht vorbehält, den Angebotspreis auch bei einer Erhöhung der für die Pauschalreise relevanten Wechselkurse zu erhöhen. Sie haben Anspruch auf eine Preisminderung abzüglich der de facto entstandenen Verwaltungskosten, wenn sich die Kosten aus den gleichen, wie in diesem Artikel genannten Gründen reduzieren. 5.5. Erhöht ACSI Campingreisen entsprechend den in Artikel 5.4 genannten Gründen die Reisekosten um mehr als 8 %, haben Sie das Recht, diese Erhöhung abzulehnen und den Reisevertrag kostenlos zu stornie- ren. Artikel 5.2 und 5.3 sind dann ebenfalls anwendbar. 5.6. Abweichend von Artikel 5.4 ändert ACSI Campingreisen den Reisepreis nicht mehr ab dem Datum, an dem der volle Reisepreis gemäß den Bedingungen von ACSI Campingreisen zu bezahlen war und Sie diese Summe auch tatsächlich gezahlt haben. 5.7. Wenn Sie die Änderungen nicht akzeptieren und ACSI Campingreisen Ihnen keine andere Reise anbieten kann oder wenn Sie diese Alternative nicht akzeptieren, erstattet ACSI Campingreisen alle von Ihnen gezahlten Beträge unverzüglich bzw. in jedem Fall innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende. Wenn Sie die angebotene Alternative akzeptieren, haben Sie Anspruch auf eine angemessene Preisminderung. Artikel6–HilfeundUnterstützung 6.1. ACSI Campingreisen bietet Hilfe und Unterstützung an, wenn Sie in Schwierigkeiten sind. Dies gilt auch für unvermeidliche und außergewöhnliche Umstände, durch die die Reise nicht den Erwartungen entspricht, die Sie aufgrund des Vertrages berechtigterweise erwarten konnten. Diese Unterstützung umfasst angemessene Informationen über medizinische Dien- ste, örtliche Behörden, konsularischen Beistand und Unterstützung bei der Kommunikation und der Suche nach Alternativen. Die für die Umstände, die zu dieser Hilfe und Unterstützung geführt haben, verantwortli- che Partei trägt die Kosten dafür. 6.2. Sind diese Schwierigkeiten vorsätzlich oder fahrlässig durch Sie herbeigeführt, gehen auch die Kosten von ACSI Campingreisen zu Ihren Lasten. Diese Kosten dürfen die ACSI Campingreisen und den von ihm beauftragten Dritten tatsächlich entstandenen Kosten nicht übersteigen. 6.3. Wenn die Personenbeförderung ein Bestandteil der Reise ist und Ihre Rückkehr aufgrund höherer Gewalt nicht zum vereinbarten Termin durchgeführt werden kann, haben Sie Anspruch auf maximal drei (3) kostenlose Übernachtungen in einer – wenn möglich – gleichwertigen Unterkunft. Diese Beschränkung auf 3 Nächte gilt nicht für behinderte Personen und deren Begleitpersonen, noch für Schwangere, Minderjährige ohne Begleitung sowie besondere medizinische Hilfe benötigende Personen, sofern diese ACSI Campingrei- sen mindestens 48 Stunden vor Reiseantritt über diese besonderen Umstände informiert haben. 6.4. Wenn die Reise aufgrund von Umständen, die weder Ihnen noch dem Reiseveranstalter zuzuschreiben sind, nicht den Erwartungen entspricht, die Sie vernünfti- gerweise auf der Grundlage der Vereinbarung haben können, trägt jede Partei ihren eigenen Schaden. Für ACSI besteht dies z.B. aus dem zusätzlichen Einsatz von Arbeitskräften und für Sie aus zusätzlichen Unter- bringungs- und Rückführungskosten außerhalb der gesetzlichen Frist. Artikel7–VertragserfüllungundHaftungvon ACSICampingreisen 7.1. ACSI Campingreisen sorgt für die Durchführung des Reisevertrages in Übereinstimmung mit den Erwartungen, die Sie berechtigterweise aufgrund Ihres Vertrages haben. Kann ein bestimmter Bestandteil nicht vertragsgemäß erfüllt werden und haben Sie dies ACSI Campingreisen unverzüglich mitgeteilt, sorgt ACSI Campingreisen dafür, dass der Vertrag doch noch vertragsgemäß ausgeführt wird. Es sei denn, dies ist unmöglich oder mit so hohen Kosten verbunden, dass die Einforderung redlicherweise nicht von ACSI Campingreisen verlangt werden kann. 7.2. Kann ein erheblicher Teil der Leistungen nicht erbracht werden, stellt ACSI Campingreisen sicher, dass geeignete Alternativen von mindestens gleichwer- tiger Qualität zur Verfügung stehen, ohne dass ACSI Campingreisen diese dem Reisenden in Rechnung stellt. Während des Zeitraums, in dem der Reisevertrag nicht gemäß den Erwartungen erfüllt wird, die Sie berechtigterweise aufgrund Ihres Vertrages haben, und wenn außerdem die angebotenen Alternativen von geringerer Qualität sind, bietet ACSI Campingreisen eine angemessene Preisminderung an. 7.3. Sie haben das Recht, die vorgeschlagenen Alternativen abzulehnen, wenn sie nicht mit dem im Reisevertrag vereinbarten Angebot vergleichbar sind. Ist die angebotene Alternative von minderwertiger Qualität, können Sie die Alternative ablehnen, wenn die angebo- tene Preisminderung nicht ausreicht. 7.4. Bei der Bewertung der angebotenen Alternative und/ oder der angebotenen Preisminderung werden objek-

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